Im Frühjahr 2014 finden die nächsten Betriebsratswahlen
statt. Es geht dabei um die Interessenvertretung der Beschäftigten für die nächsten
vier Jahre - es geht darum, wie und von wem die Betriebsratsarbeit gestaltet
wird, mit wesentlichen Auswirkungen auf das tägliche Arbeitsleben jedes
Einzelnen.
Die gesetzliche Grundlage für die
Betriebsratsarbeit bildet das
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Im § 2, Absatz 1 steht dazu:
„Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter
Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit
den im Betrieb
vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen
zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen.“
vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen
zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen.“
Gute Betriebsratsarbeit heißt für uns:
- Grundsätzlich die Interessen der Kollegen vertreten. Denn sie sind
die Schwächeren. Die Arbeitgeber vertreten eigene Interessen.
- Gesetze, Betriebsvereinbarungen etc. zum Wohl der Kollegen
umsetzen. Dazu braucht man fundiertes Wissen und Engagement.
- Alle Kollegen rechtzeitig und umfänglich informieren. Zum Beispiel
auf regelmäßigen Betriebsversammlungen. Sie haben ein Recht darauf.
- Faire, transparente Einkommensverhältnisse schaffen. Die
Eingruppierung muss gerecht sein, die Vergütungsmodelle jederzeit vergleichbar.
- Gewerkschaften, Kirchen etc. als kompetente Ansprechpartner
nutzen.
Sie bieten breite, wertvolle Unterstützung für Arbeitnehmer.
Sie bieten breite, wertvolle Unterstützung für Arbeitnehmer.
- Als Betriebsrat jederzeit erreichbar sein. Und bei Fragen und
besonders bei Konflikten parteiisch und engagiert zur Verfügung stehen.