Gute Betriebsratsarbeit heißt für uns:
- Immer offen sein für die Probleme der Beschäftigten.
- Nicht Richter sein, sondern Anwalt für die Beschäftigten.
- Sich für soziale Gerechtigkeit stark machen.
- Darauf achten, dass die Rechte der Beschäftigten gewahrt bleiben
und vom Arbeitgeber beachten werden.
- Bei drohenden Veränderungen rechtzeitig und aktiv auf die
Betroffenen zugehen und diese mit ihnen besprechen.
- Die wichtigsten Inhalte aus Betriebsvereinbarungen an die
Beschäftigten aushändigen und im Intranet veröffentlichen. Sie sind schließlich
Bestandteil des Arbeitsvertrages eines jeden einzelnen Beschäftigten.
- Offen sein für eine gute und konstruktive Zusammenarbeit mit der
Gewerkschaft und anderen Interessens-vertretungen für die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer.