Gute Betriebsratsarbeit heißt für uns:
- sich aktiv darum kümmern, dass die Arbeitsbelastungen ein
vertretbares Maß nicht überschreiten, dass Arbeit nicht krank macht,
- bei komplexen Themen auf fachkundigen Rat zurückzugreifen,
- sich dafür einsetzen, dass tarifliche Schutzregelungen für mehr
Beschäftigte gelten als bisher, z. B. für die Beschäftigten der BFS,
- darauf hinwirken, dass der Arbeitgeber Änderungen bei den
Arbeitszeiten deutlich früher bekannt gibt,
und wenn dies im Einzelfall einmal nicht möglich ist,
für einen Ausgleich, z. B. in Form einer Ausgleichszahlung, zu sorgen,
und wenn dies im Einzelfall einmal nicht möglich ist,
für einen Ausgleich, z. B. in Form einer Ausgleichszahlung, zu sorgen,
- dafür sorgen, dass es für alle Beschäftigten eine wirkliche
Chancengleichheit bei Weiterbildungsmöglichkeiten gibt.
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