Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Interessierte,
mit diesem Blog wollen wir als Gewerkschaft ver.di euch / Sie über aktuelle Vorgänge beim Baur-Versand Burgkunstadt transparent und schnell informieren und euch / Ihnen Gelegenheit geben, sich zu äußern.Wir haben uns für diese Informationsverbreitung aus unterschiedlichen Gründen entschieden: Zum einen seid ihr / sind Sie so nicht mehr auf Gerüchte angewiesen, die ja alltäglich aufkommen, zum anderen kommen über diesen Kanal Informationen aus erster Hand blitzschnell zu Euch / Ihnen nach Hause. Wir werden unser Bestes geben, so aktuell wie möglich, und so ausführlich wie nötig zu informieren. Gerne könnt ihr Euch / können Sie sich durch Kommentare einbringen. Zensur wird unsererseits bei Einträgen ausgeübt, die offensichtliich unfair sind, klar die Unwahrheit verbreiten oder ins Niveaulose abgleiten.Wir wünschen uns und euch / Ihnen viel Spaß beim Lesen und Schreiben und Kommentieren.
Euer / Ihr ver.di-Blog-Team
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Interessierte,
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Euer / Ihr ver.di-Blog-Team
Sonntag, 30. November 2014
Montag, 10. November 2014
LOE für BFS-Kundendialog gekündigt - noch keine Verhandlungen zur Umsetzung des Mindestlohns
Oft ist etwas dran, wenn Gerüchte die Runde machen. Im BFS-Kundendialog
verunsichert aktuell ein Gerücht die Kollegen, das der Wahrheit entspricht:
Die Geschäftsführung der BFS hat die Betriebsvereinbarung zur Leistungsprämie LOE gekündigt.
Die Geschäftsführung der BFS hat die Betriebsvereinbarung zur Leistungsprämie LOE gekündigt.
Deshalb werden viele Beschäftigte ab 1. Januar 2015 - rechtzeitig zur
Einführung des Mindestlohnes - diese Prämie in dieser Form wohl nicht mehr
erhalten.
Schon länger wurde des Thema LOE durch die Führung der BFS stiefmütterlich
behandelt. Notwendige Anpassungen an veränderte Rahmenbedingungen, damit diese
Prämie gerecht angewendet werden kann und für die Beschäftigten nachvollziehbar
bleibt, wurden nicht vorgenommen.
Und jetzt soll sie ganz entfallen? Pünktlich zur Einführung des längst
notwendigen Mindestlohnes?
Bleibt zu hoffen, dass ein tragfähiges Konzept entwickelt wird, das den
Kolleginnen und Kollegen im BFS-Kundendialog unter den neuen Voraussetzungen
ein faires Einkommen sichert. Niemand darf auch unter Berücksichtigung von
LOE durch die Einführung des Mindestlohnes weniger verdienen als bisher! Und
auch nicht in der Zukunft!
Genauso müssen für die Beschäftigten
in der Logistik der BFS aufgrund der zukünftig gültigen gesetzlichen Vorgaben für
die Einführung eines Mindestlohns vernünftige, praktikable und gerechte
Lösungen gefunden werden. Eine angemessene Einkommenssteigerung haben alle
verdient. Schließlich liegt die letzte schon sehr lange zurück!
Einkommensveränderungen die sich wohl auf weit über 1000 Beschäftigte
auswirken werden, sollten für ein Betriebsratsgremium eigentlich erste
Priorität haben. Zumal es sich um die Kolleginnen und Kollegen der Baur-Gruppe
handelt, für die kein Tarifvertrag gilt und die somit nicht gerade zu den Großverdienern
gehören. Wo sich die Einführung des gesetzlichen, allgemeinen Mindestlohn noch
für viele als Lohnsteigerung auswirken wird!
Aber für viele Betriebsratsmitglieder schein dieses Thema gar nicht so
wichtig zu sein. Wie sollte sich sonst erklären, dass sogar eine Reihe von
Anträgen an den Betriebsrat, um sich diesem Thema endlich anzunehmen, von der
Mehrheit seiner Mitglieder abgelehnt wurde.
Der Baur-Betriebsrat lehnt es nämlich mehrheitlich ab, mit der
BFS-Geschäftsführung Verhandlungen bezüglich einer neuen Einkommensstruktur
aufzunehmen!
Der Baur-Betriebsrat lässt auch nicht prüfen, ob es für die gekündigte
Prämienregelung eine Nachwirkung gibt und ob eine Sozialplanpflicht bestehen
könnte, was die Verhandlungsposition verbessern würde.
Und der Baur-Betriebsrat lehnt es ab, sich vom Arbeitgeber Zahlen geben zu
lassen, um die notwendigen Informationen für Verhandlungen zum Thema
Mindestlohn und der gekündigten Prämienregelung zu bekommen.
So kann man sich kaum einen zielgerichteten und transparenten Prozess
vorstellen, der am Ende zu guten Ergebnissen führen wird. Zumal sich der
Geschäftsführung der BFS und der Betriebsrat um diese wichtigen und komplexen
Themen extrem spät kümmern.
Hoffen wir trotz dieser
dilettantischen Herangehensweise des Betriebsrates, dass am Ende doch noch das
Beste für unsere Kolleginnen und Kollegen der BFS erreicht werden kann.
Güteverhandlung am 12.11.14 wegen zusätzlicher Freistellung eines Betriebsratsmitglieds
Am Mittwoch, den 12. November um 11 Uhr findet am Arbeitsgericht in Coburg
der erste Gerichtstermin, eine sogenannte Güteverhandlung statt. Dieser Termin
soll dazu dienen, vor einem möglichen Kammertermin eine einvernehmliche Lösung
zum Thema siebte Freistellung bei Baur zu finden.
Der Fall: Im aktuellen Betriebsratsgremium wurden nach der Neuwahl nur
sechs Betriebsratsmitglieder gewählt, um für Ihre Betriebsratstätigkeit von der
Arbeit freigestellt zu werden. Im Betriebsverfassungsgesetz § 38 ist aber
geregelt, dass bei in der Regel mehr als 4000 Beschäftigten mindestens sieben
Mitglieder freizustellen sind. Bereits zur BR-Wahl waren schon 4124 Kolleginnen
und Kollegen in den dazugehörigen Unternehmen beschäftigt. Deshalb soll jetzt
rechtlich geprüft werden, ob mindestens ein weiteres Betriebsratsmitglied
zusätzlich freigestellt werden muss.
Der Grund für nur sechs Freistellung lässt sich nur vermuten: Die siebte
Freistellung wäre aufgrund der aktuellen Kräfteverhältnisse im
Betriebsratsgremium an die Minderheitenliste (zur letzten Betriebsratswahl die
Liste 2) gegangen. Weil nur sechs Betriebsratsmitglieder gewählt wurden, wurde
von diesen Betriebsräten deshalb nur ein Mitglied freigestellt und nicht zwei,
wie es zumindest aufgrund der aktuellen Beschäftigtenzahl mindesten hätten sein
müssen
Sind wir gespannt, wie die erste Verhandlung verlaufen wird. Übrigens,
diese Güteverhandlung ist öffentlich. Interessierte dürfen als Zuhörer
teilnehmen.
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