Am Mittwoch, den 12. November um 11 Uhr findet am Arbeitsgericht in Coburg
der erste Gerichtstermin, eine sogenannte Güteverhandlung statt. Dieser Termin
soll dazu dienen, vor einem möglichen Kammertermin eine einvernehmliche Lösung
zum Thema siebte Freistellung bei Baur zu finden.
Der Fall: Im aktuellen Betriebsratsgremium wurden nach der Neuwahl nur
sechs Betriebsratsmitglieder gewählt, um für Ihre Betriebsratstätigkeit von der
Arbeit freigestellt zu werden. Im Betriebsverfassungsgesetz § 38 ist aber
geregelt, dass bei in der Regel mehr als 4000 Beschäftigten mindestens sieben
Mitglieder freizustellen sind. Bereits zur BR-Wahl waren schon 4124 Kolleginnen
und Kollegen in den dazugehörigen Unternehmen beschäftigt. Deshalb soll jetzt
rechtlich geprüft werden, ob mindestens ein weiteres Betriebsratsmitglied
zusätzlich freigestellt werden muss.
Der Grund für nur sechs Freistellung lässt sich nur vermuten: Die siebte
Freistellung wäre aufgrund der aktuellen Kräfteverhältnisse im
Betriebsratsgremium an die Minderheitenliste (zur letzten Betriebsratswahl die
Liste 2) gegangen. Weil nur sechs Betriebsratsmitglieder gewählt wurden, wurde
von diesen Betriebsräten deshalb nur ein Mitglied freigestellt und nicht zwei,
wie es zumindest aufgrund der aktuellen Beschäftigtenzahl mindesten hätten sein
müssen
Sind wir gespannt, wie die erste Verhandlung verlaufen wird. Übrigens,
diese Güteverhandlung ist öffentlich. Interessierte dürfen als Zuhörer
teilnehmen.
1 Kommentar:
In diesem ersten Gerichtstermin am 12.11. konnte noch keine Einigung erzeilt werden.
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