München, 3. März 2016
Schon
Tradition hat der 3.März als „Internationaler Tag des freien Sonntags“ in
Bayern. Die „Allianz für den freien Sonntag“ fordert nachdrücklich einen
besseren Schutz für den arbeitsfreien Sonntag.
„Heute vor
genau 1695 Jahren wurde unter Kaiser Konstantin zum ersten Mal ein Gesetz
erlassen, das den Sonntag zum Staatsfeiertag erklärt. In unseren Tagen aber
wird der Sonntag zunehmend zur Disposition gestellt. Das beweist unter anderem
die Statistik, die aktuell einen Anstieg der Sonntagsarbeitenden auf 27 % der
Erwerbsbevölkerung feststellt. Deshalb sind unsere 50 regionalen
Sonntagsallianzen in Bayern wichtiger denn je.“ Erklärt Betriebsseelsorger
Erwin Helmer in München.
Für die
Gewerkschaft ver.di, Fachbereich Handel nimmt Fachbereichsleiter Hubert
Thiermeyer Stellung:„Trotz grundgesetzlichem Sonntagsschutz verzeichnen wir in
Bayern einen Anstieg der verkaufsoffenen Sonntage auf mehr als 2 000 im Jahr.
Dabei nehmen rechtswidrige Sonntagsöffnungen, die vor allem auch gegen die
jüngste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verstoßen, dramatisch zu.
Ein weiteres Negativbeispiel ist die Stadt München, die trotz gegenteiliger
Äußerungen nun doch den verkaufsoffenen Sonntag zum Stadtgründungsfest für alle
Zukunft durchführen will. Wir gehen auch juristisch dagegen vor.“
Ute Meier
vom evangelischen „Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt“ betont, dass vor
allem Frauen Sonntagsarbeit leisten müssen: „Vor allem Frauen im
Dienstleistungsbereich tragen die Last der Sonntagsarbeit. Wir sollten uns
immer neu überlegen, ob wir wirklich am Sonntag Dienste in Anspruch nehmen
wollen, Arbeitnehmer haben ein Recht auf ihre Familien.“
Für den
Landespräses der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), Charles Borg-Manche
ist es ein Ärgernis, dass die Bundes- und Landespolitik noch keine neuen Regeln
im Rahmen der sogenannten Bedarfsgewerbeverordnung erlassen hat: „Am
26.November 2014 hat das Bundesverwaltungsgericht die hessische
Bedarfsgewerbeverordnung gekippt. Bayern hat die fast wortgleiche bayerische
Verordnung. Damit muss der arbeitsfreie Sonntag auch in Callcentern, Wettbüros,
Autowaschanlagen, Bibliotheken und weiteren Betrieben gelten.“
Werner von
Hagen von der Aktionsgemeinschaft für Arbeitnehmer-fragen (afa): „Die
Sonntagsallianzen in Bayern stehen bereit für weitere Aktionen und reagieren
sofort auf neue Formen unnötiger Sonntagsarbeit. Manchmal müssen wir auch die
Behörden erst aufwecken, weil diese kaum Überprüfungen durchführen und die
Politik in dieser wichtigen Frage insgesamt eher passiv ist.“
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